Was bedeutet das? Bis 2020 gab es keinen eigenständigen Ausbildungsgang „Psychotherapie“ an den Hochschulen in Deutschland. Vielmehr musste nach einem erfolgreich absolvierten Psychologie-Studium dann meistens berufsbegleitend eine Ausbildung zur/zum Psychologischen Psychotherapeutin/-en absolviert werden.
Diese berufsbegleitende Aus- und Weiterbildung umfasst neben den theoretischen Einheiten mehrere Praxisabschnitte – Praktische Tätigkeit I – „Psychiatrie-Jahr“ – (in der Regel in einem Krankenhaus), Praktische Tätigkeit 2 – „Psychosomatik-Stunden“ – (diese kann z.B. auch hier in der Praxis absolviert werden) und die Praktische Ausbildung – „Ambulanz-Stunden“ – (auch diese kann hier in der Praxis absolviert werden).
In unserer Praxis sind Psychotherapeut*inn*en in Ausbildung (PIA) tätig. Dabei werden alle Therapien, die durch die PIAs durchgeführt werden, engmaschig wie gesetzlich gefordert, durch Qualitätssicherungsmaßnahmen wie z.B. Supervision durch erfahrene Therapeut*inn*en begleitet.